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Stadt Wesseling

Handwerkerparkausweise

Beschreibung

Der Handwerkerparkausweis NRW kann für den Regierungsbezirk Köln oder wahlweise für Gesamt-NRW erteilt werden.

Die Genehmigung berechtigt, ohne gesonderte Einzelfallprüfung und während der Durchführung von Handwerkerdiensten bzw. Dienstleistungen zum Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot /Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290.1 StVO
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO)

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.

Erläuterungen und Hinweise

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