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Stadt Wesseling

Lärmschutz - gewerblicher Lärm­­­

Beschreibung

Für Lärmbelästigungen, die von einem gewerblichen Betrieb ausgehen, ist der Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung 70/33, zuständig.

Telefon 02271/83-4711 Telefax 02271/83-2348

Für Belästigungen, die von Störfallbetrieben ausgehen, ist die Bezirksregierung Köln, Umweltüberwachung, zuständig.

Ansprechpartner für die Anlagen der

Firma Shell: Herr Schömann 0221 / 147-3713,

Firma Lyondellbasell: Herr Laabs 0221 / 147-3771,

Firma Evonik/Degussa: Frau Hinsen 0221 / 147-4270.

Sollte ein Handeln der Ordnungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich sein (nachts oder an Wochenenden), wird die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig: Tel. 02236 / 8932-2771.

Erläuterungen und Hinweise

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