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Stadt Wesseling

Hundeangelegenheiten Ordnungsamt (LHundG NRW)

Beschreibung

Am 18.12.2002 hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen ein neues Hundegesetz beschlossen. Das Landeshundegesetz (LHundG NRW), das am 01.01.2003 in Kraft getreten ist, ersetzt die Landeshundeverordnung (LHV NRW) vom 30.06.2000.

Zum Landeshundegesetz NRW erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Bestimmungen des Landeshundegesetzes im Bürgerservice A - Z:

  • Anleinpflicht, Maulkorbpflicht
  • Anzeigepflicht
  • Erlaubnispflicht
  • Zuwiderhandlungen/Hundehaltungsverbote

Erläuterungen und Hinweise

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