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Stadt Wesseling

Gewerbemeldung - Reisegewerbe

Beschreibung

Um ein Reisegewerbe ausüben zu können, benötigen Sie eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft;
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht;
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Beantragt wird die Reisegewerbekarte bei der Hauptwohnsitzgemeinde des Gewerbetreibenden. Sie gilt in der Regel unbefristet und ist in ganz Deutschland gültig.

Bei der Gewerbestelle muss zudem folgendes angezeigt werden:

  • der Beginn und die Beendigung eines Gewerbes,
  • die Änderung des Inhalts eines Gewerbes,
  • die Verlegung des Betriebes innerhalb von Wesseling,
  • der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes.

Erläuterungen und Hinweise

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