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Stadt Wesseling

Überwachung ruhender Verkehr

Beschreibung

Während die Kontrolle des fließenden Verkehrs der Polizei obliegt, gehört die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu den Pflichtaufgaben der Stadt. Die städtischen Überwachungskräfte kontrollieren Haltverbote, das unerlaubte Parken auf den Geh- und Radwegen usw.

Einsprüche gegen erteilte Verwarnungen oder Bußgeldbescheide sind grundsätzlich schriftlich unter Beachtung der gesetzten Fristen einzureichen. Mündliche oder telefonische Einsprüche haben keine rechtliche Bedeutung.

Die Beachtung der gesetzten Fristen ist auch bei der Zahlung des "Knöllchens" wichtig. Oft wird ein Bußgeldbescheid nur deshalb erlassen, weil das Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig bei der Stadt eingegangen ist. Die Dauer einer Überweisung muss hier berücksichtigt werden.

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