Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

Vaterschaftsanerkennung

Beschreibung

Sofern die Mutter nicht verheiratet ist, so kann der Vater dennoch in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.

Voraussetzung für die Abgabe der Vaterschaftsanerkennung ist eine persönliche Vorsprache der Eltern beim Standesamt.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter sind auch vor der Geburt des Kindes, bzw. vor Beurkundung der Geburt möglich. Die Anerkennung kann auch beim Jugendamt erfolgen.

Sofern neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden soll, wenden Sie sich bitte an das  Jugendamt der Stadt Wesseling (Öffnet in einem neuen Tab).

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)