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Stadt Wesseling

Wohnsitz - Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung

Beschreibung

Die Änderung des Wohnsitzes ist der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Für die Anmeldung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei Zuzug innerhalb Deutschlands kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen. In diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen und der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Eine Abmeldepflicht besteht, wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt oder wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird.

Bei Umzügen innerhalb von Deutschland gilt allein die Anmeldepflicht in der Meldebehörde des neuen Wohnortes, es ist keine Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde notwendig.

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