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Stadt Wesseling

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig.

Dieses Aufgabengebiet umfasst auch die Kostenheranziehung der kostenbeitragspflichtigen Elternteile, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (zum Beispiel gegenüber den Rententrägern, Familienkassen), die Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern sowie das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen an Heim- und Pflegekinder.

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