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Stadt Wesseling

vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)*

Beschreibung

Das einfache Genehmigungsverfahren wird grundsätzlich für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben durchgeführt, bei denen es sich nicht um Sonderbauvorhaben wie z. B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Sportstätten handelt.

Im einfachen Verfahren überwachen die Architektin/ der Architekt und die Sachverständigen (Schall-, Wärme-, Brandschutz, Statik) die Einhaltung des Baurechtes. Die Genehmigungsbehörde führt in diesem Verfahren hauptsächlich die planungsrechtliche Prüfung durch. Eine bauordnungsrechtliche Prüfung erfolgt nur im geringen Maße.

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