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Stadt Wesseling

Denkmalschutz**

Beschreibung

Die Aufgaben des Denkmalschutzes werden in Wesseling von der "Unteren Denkmalbehörde" als Sonderordnungsbehörde eigenständig wahrgenommen. Der Denkmalschutz ist organisatorisch integriert in den Bereich Bauaufsicht und Bauverwaltung.

Die sehr umfangreichen Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde gliedern sich aufgrund des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetzes - DSchG) in die Bereiche "Denkmalschutz" und "Denkmalpflege". Die Untere Denkmalbehörde handelt auf dieser Rechtsgrundlage. Insbesondere ist sie zuständig für Eintragungen in die Denkmalliste, für denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren, für die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen sowie für die Bearbeitung von Zuschussanträgen.

Übergeordnete Behörde ist der Rhein-Erft-Kreis als Obere Denkmalbehörde und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW als Oberste Denkmalbehörde.

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