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Stadt Wesseling

Erschließungsbeiträge**

Beschreibung

Grundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind die §§ 127 - 135 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Erschließungsbeitragssatzung).

Die Beiträge werden erhoben, wenn im Stadtgebiet neue, bisher nicht vorhandene öffentliche Straßen, Wege und Plätze samt deren Anschluss an die notwendigen Ver- und Entsorgungsnetze (Wasserversorgung, Kanalisation, Strom, Gas usw.) geschaffen werden. Erst wenn Grundstücke erschlossen sind, können sie in der Regel auch bebaut werden.

Erschließungsbeiträge werden erhoben von den durch die Erschließung betroffenen Grundstücken bzw. deren Eigentümern.

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