Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

Teilungsgenehmigung (§ 7 BauO NRW)*

Beschreibung

Für die Teilung von bebauten Grundstücken muss bei der Baugenehmigungsbehörde eine Genehmigung beantragt werden. Die Teilungsvermessung kann dann von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)