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Stadt Wesseling

Barrierefreiheit

Die Stadt Wesseling ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Rechtsvorschriften und Normen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage

Dies ist in Nordrhein-Westfalen die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der BITV NRW vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dokumente auf www.wesseling.de sind in der Regel nicht barrierefrei. Es handelt sich um sehr viele und auch ältere Dateien, weshalb die Prüfung und Behebung des Problems eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellt. 
  • Wenn in seltenen Fällen anderssprachige Wörter und Abschnitte in Texten verwendet werden, sind diese möglicherweise nicht korrekt ausgezeichnet. Wir sind bemüht, diese Auszeichnung nach und nach vorzunehmen.
  • Auf YouTube verlinkte Videos sind in der Regel bisher nicht mit Untertiteln versehen. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2. Juli 2021 erstellt bzw. überprüft und überarbeitet.

Der kommunale IT-Dienstleister kdvz Rhein-Erft-Rur, der die Website technisch betreut, hat im Juni 2021 die technische Überprüfung der Barrierefreiheit von www.wesseling.de durchgeführt.

Der Grad der Barrierefreiheit wurde dabei durch eine  BITV-Selbstbewertung (Öffnet in einem neuen Tab) ermittelt.

Kontaktmöglichkeit, Fragen und Anregungen

Wenn Sie Kontakt mit der Stadt Wesseling aufnehmen möchten, um Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zu übermitteln, nutzen Sie E-Mail-Anschrift des folgenden Kontakts. Hier können Sie auch Mängel oder eventuell auftretende Barrieren melden.

Zuständig für die die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung Ihrer auf diesem Weg eingehenden Mitteilungen ist

Frau S. Hihn
Presse und Öffentlichkeitsarbeit (stellvertretende Pressesprecherin)

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Wesseling keine Klärung des Problems ergeben hat, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden oder ein Ombudsverfahren einzuleiten.

Die Ombudsstelle erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse:

 ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde

Erläuterungen und Hinweise

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