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Stadt Wesseling

Integrationsrat

In Wesseling wurde am 7. Februar 2010 zum ersten Mal ein Integrationsrat gewählt.

Mitglieder

Dem Gremium gehören aktuell 15 stimmberechtigte Mitglieder an und zwar 8 gewählte Migrantenvertreter und 7 vom Rat der Stadt Wesseling entsandte Ratsmitglieder. Zusätzlich gehören dem Integrationsrat noch zwei beratende Mitglieder an.

Weitere Informationen finden Sie im  Sitzungsdienst (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt Wesseling.

Ausschussvorsitzende Giovanna Keilhau
1. Stellvertreter Ismail Celik
2. Stellvertreter Paul Sedzro

Mitglieder

CDU

Giovanna Keilhau Ausschussvorsitzende
Monika Engels-Welter Mitglied
Karina Keller Mitglied

SPD

Ute Meiers Mitglied
Halil Odabasi Mitglied

Bündnis90/Die Grünen

Alexandra Stegh Mitglied

FDP

Thorsten Karl Mitglied

fraktionslos

Piotr Czerniawski Mitglied
Mariam Hüssein Ghazi Mitglied
Neriman Kurtuldu Mitglied
Raja Mostafa-Chammou Mitglied
Concettina Parlak Mitglied
Silke Rottmann Mitglied
Paul Sedzro 2. stellv. Ausschussvorsitzender
Ismail Celik 1. stellv. Ausschussvorsitzender

Offene Sprechstunde

Die offene Sprechstunde findet jeden Dienstag von 15.15 Uhr bis 18.15 Uhr in den Geschäftsräumen des Integrationsrates statt.

Geschäftsräume Integrationsrat

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für den Integrationsrat ist:

Seine Aufgaben sind zudem in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling geregelt:

§11a Integrationsrat

  1. Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt Wesseling befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen.
  2. Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder vom Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.

Landesintegrationsrat

Der Integrationsrat der Stadt Wesseling ist Mitglied des Landesintegrationsrates NRW (LAGA NRW). Dies ist der Interessenverband aller Integrationsräte und -ausschüsse in Nordrhein-Westfalen.

Integrationskurse

Als EU-Bürger haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie aber zum Integrationskurs zulassen, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt.

Weitere Informationen zum Thema Integration

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • istock
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