Mitglieder
Dem Gremium gehören aktuell 15 stimmberechtigte Mitglieder an und zwar 8 gewählte Migrantenvertreter und 7 vom Rat der Stadt Wesseling entsandte Ratsmitglieder. Zusätzlich gehören dem Integrationsrat noch zwei beratende Mitglieder an.
Weitere Informationen finden Sie im Sitzungsdienst (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt Wesseling.
Ausschussvorsitzende | Giovanna Keilhau |
1. Stellvertreter | Ismail Celik |
2. Stellvertreter | Paul Sedzro |
Mitglieder
CDU
Giovanna Keilhau | Ausschussvorsitzende |
Monika Engels-Welter | Mitglied |
Karina Keller | Mitglied |
SPD
Ute Meiers | Mitglied |
Halil Odabasi | Mitglied |
Bündnis90/Die Grünen
Alexandra Stegh | Mitglied |
FDP
Thorsten Karl | Mitglied |
fraktionslos
Piotr Czerniawski | Mitglied |
Mariam Hüssein Ghazi | Mitglied |
Neriman Kurtuldu | Mitglied |
Raja Mostafa-Chammou | Mitglied |
Concettina Parlak | Mitglied |
Silke Rottmann | Mitglied |
Paul Sedzro | 2. stellv. Ausschussvorsitzender |
Ismail Celik | 1. stellv. Ausschussvorsitzender |
Offene Sprechstunde
Die offene Sprechstunde findet jeden Mittwoch von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr in den Geschäftsräumen des Integrationsrates statt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für den Integrationsrat ist:
Seine Aufgaben sind zudem in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling geregelt:
§11a Integrationsrat
- Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt Wesseling befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen.
- Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder vom Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.
Landesintegrationsrat
Der Integrationsrat der Stadt Wesseling ist Mitglied des Landesintegrationsrates NRW (LAGA NRW). Dies ist der Interessenverband aller Integrationsräte und -ausschüsse in Nordrhein-Westfalen.
Integrationskurse
Als EU-Bürger haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie aber zum Integrationskurs zulassen, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt.
Weitere Informationen zum Thema Integration
- Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kompetenzzentrum für Integration (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Öffnet in einem neuen Tab)
- Migrationsnetz Rhein-Erft (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zuwanderung in Deutschland (Bundesministerium des Innern) (Öffnet in einem neuen Tab)