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Stadt Wesseling

Sportförderung in Wesseling

„Sportvereine sichern Lebensqualität in den Kommunen. Sie bereichern das Leben in den Gemeinden und Städten und entlasten die Kommunen von personellen und finanziellen Aufwendungen. Gerade in Zeiten finanzieller Engpässe kann nur durch die flächendeckende, vielseitige und kostengünstigere Arbeit der Sportvereine das wachsende Sportbedürfnis der Bevölkerung erfüllt werden. Die Kommunen haben ihrerseits insbesondere durch die Bereitstellung der Infrastruktur wesentlich zur Entwicklung des Sports in den vergangenen Jahrzehnten beigetragen.“ (Auszug aus der Resolution „Sportvereine sichern kommunale Lebensqualität“ des Deutschen Sportbundes)

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Sport als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen. Auch die Stadt Wesseling sieht im Rahmen des in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes garantierten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden die allgemeine Sportförderung als ihre Aufgabe an. Diesem Zweck dienen die Sportförderrichtlinien.

Im Wesentlichen soll der Schul- und Vereinssport durch diese Sportförderrichtlinien unterstützt werden durch:

- die Überlassung von städtischen Sportanlagen,

- die Zuwendungen an Sportvereine und –dachverbände,

- die sportfachliche Beratung,

- die Sportehrungen,

- die Durchführung von Sportveranstaltungen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • stefanschurr
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