Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

Grundsteuerreform

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Eigentümer*innen eines Grundstücks/einer Eigentumswohnung eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben (Feststellungserklärung). Diese Erklärung muss zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 digital beim für das Grundstück zuständige Finanzamt eingereicht werden.

Bei grundsätzlichen Fragen zur Grundsteuerreform und der Erklärung wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Brühl unter der extra eingerichteten Grund­steuer-Hotline 02232/703-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de. Die folgenden Hinweise gelten lediglich als Hilfestellung zur Sammlung der notwendigen Daten.

Seit Mai erhalten betroffene Personen von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen individuelle Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung bereits bekannt sind. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit bereits in die Feststellungserklärung übertragen werden. 

Zunächst finden Sie einen Teil der benötigten Informationen in dem an Sie gerichteten, individuellen Schreiben der Finanzverwaltung.

Die Finanzverwaltung hat für die Zusammenstellung der benötigten Daten eine Checkliste herausgegeben, welche Sie hier im Anhang finden.

Grundsteuerportal

Daneben können auf dem  Grundsteuerportal (Öffnet in einem neuen Tab) weitere Daten abgerufen werden.

Nach Aufruf dieser Seite können Sie über das Suchfenster im oberen linken Kartenbereich Ihr Grundstück über Eingabe der Anschrift auswählen. Mit einem anschließenden Mausklick auf das Grundstück öffnet sich ein Fenster mit den nachfolgenden Informationen:

  • Lage des Grundstücks
  • Gemarkungen und Flurstücke
  • Flurstücksgröße
  • Bodenrichtwerte 

Grundbuchblatt beim Amtsgericht

Weiterhin können Sie Informationen über das  Grundbuchblatt (Öffnet in einem neuen Tab) einholen. Einen Grundbuchauszug können Sie über das Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts einholen. 

Für Grundstücke in Wesseling finden Sie  hier (Öffnet in einem neuen Tab) weitere Informationen.

Folgende Daten sind im Grundbuchblatt enthalten:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Miteigentumsanteile

Bauakteneinsicht bei der Stadtverwaltung

Schließlich können Sie weitere Informationen über eine Akteneinsicht in die archivierte Bauakte Ihres Hauses einholen. Nähere Informationen erhalten Sie auf  dieser Seite.

Folgende Angaben sind in der Regel in den archivierten Bauakten enthalten: 

  • Grundfläche (Wohn- und Nutzungsfläche)
  • Anzahl Garagen- und Tiefgaragenstellplätze
  • Baujahr bzw. Fertigstellung (Jahr erstmalig bezugsfertig ab 1949
  • Wurde Ihr Gebäude vor 1949 errichtet, benötigen Sie diese Angabe nicht.

Weiterführende Informationen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wesseling
  • Stadt Wesseling
Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)