Bei grundsätzlichen Fragen zur Grundsteuerreform und der Erklärung wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Brühl unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02232/703-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de. Die folgenden Hinweise gelten lediglich als Hilfestellung zur Sammlung der notwendigen Daten.
Seit Mai erhalten betroffene Personen von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen individuelle Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung bereits bekannt sind. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit bereits in die Feststellungserklärung übertragen werden.
Zunächst finden Sie einen Teil der benötigten Informationen in dem an Sie gerichteten, individuellen Schreiben der Finanzverwaltung.
Die Finanzverwaltung hat für die Zusammenstellung der benötigten Daten eine Checkliste herausgegeben, welche Sie hier im Anhang finden.
Grundsteuerportal
Daneben können auf dem Grundsteuerportal (Öffnet in einem neuen Tab) weitere Daten abgerufen werden.
Nach Aufruf dieser Seite können Sie über das Suchfenster im oberen linken Kartenbereich Ihr Grundstück über Eingabe der Anschrift auswählen. Mit einem anschließenden Mausklick auf das Grundstück öffnet sich ein Fenster mit den nachfolgenden Informationen:
- Lage des Grundstücks
- Gemarkungen und Flurstücke
- Flurstücksgröße
- Bodenrichtwerte
Grundbuchblatt beim Amtsgericht
Weiterhin können Sie Informationen über das Grundbuchblatt (Öffnet in einem neuen Tab) einholen. Einen Grundbuchauszug können Sie über das Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts einholen.
Für Grundstücke in Wesseling finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) weitere Informationen.
Folgende Daten sind im Grundbuchblatt enthalten:
- Eigentumsverhältnisse
- Miteigentumsanteile
Bauakteneinsicht bei der Stadtverwaltung
Schließlich können Sie weitere Informationen über eine Akteneinsicht in die archivierte Bauakte Ihres Hauses einholen. Nähere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.
Folgende Angaben sind in der Regel in den archivierten Bauakten enthalten:
- Grundfläche (Wohn- und Nutzungsfläche)
- Anzahl Garagen- und Tiefgaragenstellplätze
- Baujahr bzw. Fertigstellung (Jahr erstmalig bezugsfertig ab 1949
- Wurde Ihr Gebäude vor 1949 errichtet, benötigen Sie diese Angabe nicht.