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Stadt Wesseling

PM - 28.07.2023: Lärmaktionsplanung: Ruhige Gebiete in Wesseling gesucht

Umgebungslärm ist eines der größten Umweltprobleme in Europa, weshalb die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet sind, sogenannte Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen, um die schädlichen Auswirkungen durch Lärm zu reduzieren. In den LAP werden die Belastungen durch Umgebungslärm dargestellt und Maßnahmen zur Lärmminderung aufgezeigt. Darüber hinaus sollen ruhige Gebiete in den Plan übernommen und somit vor einer künftigen Verlärmung durch Umgebungslärm geschützt werden.

Die Stadt Wesseling möchte nun gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und deren besonderen Ortskenntnissen ermitteln, welche Gebiete in Wesseling als ruhig wahrgenommen und welche Orte zur Erholung aufgesucht werden, damit sie geschützt werden können. Die Gebiete müssen nicht im wörtlichen Sinne ruhig sein, sondern als Rückzugsort geschätzt werden. 

Alle Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Lärmaktionspläne für das Stadtgebiet aufzustellen. In Wesseling geht die Lärmaktionsplanung bereits in die vierte Runde. Relevant für Wesseling ist der Lärm, der z.B. durch die Autobahn 555 oder die Landesstraße L 184 Brühler Straße verursacht wird (zu berücksichtigen sind Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mindestens 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr). Auf der Brühler Straße in Berzdorf konnte infolge der Lärmaktionsplanung bereits ein Tempolimit eingerichtet werden. Lärmminderungsmaßnamen für die Autobahn befinden sich aktuell in der Umsetzung. Zusätzlich wird der Lärm der Stadtbahnlinie 16 zwischen Köln und Bonn im LAP betrachtet. 

Wie stark Gebiete vom Lärm der untersuchten Verkehrswege betroffen sind, kann den kürzlich veröffentlichten Lärmkarten des Landesamts für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) entnommen werden. Sie sind über das Umgebungslärmportal des Landes NRW auf der Internetseite  www.umgebungslaerm.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar. Die Lärmkarten bilden die Grundlage für den noch zu erstellenden Lärmaktionsplan der 4. Stufe.

Einschätzungen zu ruhigen Gebieten oder sonstige Anregungen können per Post an die Stadt Wesseling, Amt für Stadtentwicklung, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling oder per Mail an 61wesselingde bis zum 01. September gesendet werden. Alternativ können Einschätzungen auch direkt über das städtische Online-Beteiligungsportal auf der Internetseite  www.wesseling.de/planen-bauen/bauleitplanung/informelle-konzepte.php (Öffnet in einem neuen Tab)(unter der Rubrik "Lärmaktionsplan der Stadt Wesseling, 4. Stufe (2023)") abgegeben werden. Dort sind zudem die Wesselinger Lärmaktionspläne der Stufen 1 (2012), 2 (2015) und 3 (2019) abrufbar. 

Der Wesselinger Lärmaktionsplan der 4. Stufe wird derzeit vom Amt für Stadtentwicklung der Stadt Wesseling erarbeitet. Sobald der Entwurf vorliegt, wird die Öffentlichkeit erneut beteiligt.

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