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Stadt Wesseling

PM - 11.10.2023: Baumfällungen bis Ende Februar erlaubt

In der Zeit vom 01. Oktober bis zum 29. Februar 2024 ist es erlaubt, Bäume zu fällen oder in größerem Umfang zu beschneiden. Auch Hecken dürfen wieder stärker zurückgeschnitten oder gar entfernt werden. Hierbei ist allerdings die aktuell gültige Baumschutzsatzung der Stadt Wesseling zu beachten.

Dort ist festgehalten, wann eine Genehmigung zum Fällen benötigt wird und welche geschützten Bäume nicht gefällt werden dürfen. Eine Fällung muss ausreichend begründet werden. Denn gesundes Grün ist zu erhalten, um den klimatischen Veränderungen entgegenzuwirken und die biologische Artenvielfalt zu erhalten. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Die Vorgaben zum Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind ebenfalls zu beachten. Dort wird unter anderem der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen festgeschrieben, damit Arten geschützt und Lebensräume bewahrt werden. 

Die Baumschutzsatzung kann auf der Website der Stadt Wesseling unter  www.wesseling.de/vv/produkte/61/Baumschutzsatzung.php (Öffnet in einem neuen Tab) abgerufen werden. Bei Fragen berät das Amt für Umwelt, Klimaschutz und Grünflächen gern unter 02236 701-337 oder 67Wesselingde.

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