Wegen akuter Personalengpässe muss das städtische Amt für Soziales und Wohnen die Sprechzeiten im Bereich der Sozialhilfe vorerst auf spezielle Zeiten konzentrieren.
Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz können ab Montag, den 06. November,
montags von 8.30 bis 12 Uhr,
dienstags von 14 bis 18 Uhr,
donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie
freitags von 8.30 bis 12 Uhr
persönlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Alten Rathaus, Alfons-Müller-Platz, beantragt werden. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.
Eine Hilfeleistung in Notfällen bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen. Es wird darum gebeten, in jedem Fall einen Termin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeitenden des Amts für Soziales und Wohnen sind auf der Homepage der Stadt unter www.wesseling.de im Bereich „Soziales und Wohnen“ zu finden.