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Stadt Wesseling

PM - 01.12.2023: Auf neun Hektar vom Stillstand zur Verkehrswende – KVB baut Betriebshof auf Norton-Gelände

Seit dreißig Jahren liegt das Areal der ehemaligen Firma Norton, das vom Kronenweg, der Trasse der Stadtbahnlinie 16 und der Vorgebirgsstraße im Gewerbegebiet Rheinbogen umschlossen wird, brach. Das neun Hektar große Gelände war über drei Jahrzehnte und ist noch heute ein Schandfleck in der Stadt Wesseling; umso mehr, da es von der Stadtbahn aus zu sehen ist und so die Einfahrt in die Stadt über die Schiene optisch bestimmt. Brandstiftung, illegale Hundekämpfe, „Corona-Partys“ – Polizei, Feuerwehr und Kommunaler Ordnungsdienst waren häufig auf dem Gelände im Einsatz. Nun wird das Areal endlich einer neuen, sinnvollen Nutzung zugeführt. Denn die Kölner Verkehrs-Betriebe errichten dort einen neuen Betriebshof und verlassen in den kommenden Jahren die bisherigen Grundstücke in der Wesselinger Innenstadt. Um dies zu ermöglichen, verzichtet die Stadt Wesseling darauf, ihr Vorkaufsrecht für das Norton-Gelände auszuüben.

„Nun wird dem städtebaulichen Missstand an diesem Standort endlich ein Ende gemacht. Zudem leisten wir so als Stadt Wesseling einen großen Beitrag für die Verkehrswende in der ganzen Region“, kommentiert Bürgermeister Ralph Manzke. „Mit der KVB erhält ein Unternehmen aus der kommunalen Familie den Raum, in Sachen Qualität und Kapazität im ÖPNV für die kommenden Jahrzehnte einen großen Schritt nach vorn zu machen. Das Mehr an Wartungsverkehr, das ein für die KVB dringend notwendiger neuer Betriebshof mit sich bringt, halten wir zudem so aus unserer Innenstadt heraus.“

„Die Stadtverwaltung und der Rat der Stadt haben es sich nicht leichtgemacht, zugunsten der KVB auf das für das Norton-Gelände bestehende Vorkaufsrecht zu verzichten“, so Manzke weiter. „Denn auch wenn bei der KVB Arbeitsplätze geschaffen werden, lassen wir natürlich die Chance verstreichen, auf diesen neun Hektar Gewerbe entstehen zu lassen.“

Im Sommer 2020 hatte der Rat der Stadt auf Vorschlag der Verwaltung eine Vorkaufsrechtssatzung für das Gelände auf den Weg gebracht, um den aus jahrzehntelanger Fehlentwicklung resultierenden städtebaulichen Missständen Herr zu werden und die Flächen gewerblich nutzbar zu machen. In seiner Sitzung am 20. November hat der Rat sich nun mehrheitlich gegen das Ausüben dieses Vorkaufsrechts entschieden.

„Die Gewerbesteuereinnahmen, die auf dem Norton-Gelände zu erzielen gewesen wären, hätte unser angespannter städtischer Haushalt gut gebrauchen können. Dafür müssen wir nun jedoch auch keine Mittel für den Erwerb des Geländes einplanen. Umso wichtiger ist es allerdings, dass wir die Vermarktung unseres geplanten 25 Hektar großen Gewerbegebiets in Wesseling-Urfeld vorantreiben.“

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