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Stadt Wesseling

PM - 07.12.2023: Betriebsferien der Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr

Die Stadtverwaltung Wesseling sowie die Stadtwerke und Entsorgungsbetriebe sind von Mittwoch, den 27. Dezember, bis einschließlich Freitag, den 29. Dezember, geschlossen. So können die Rückstellungen für Urlaub und Überstunden reduziert und Energie gespart werden.

Die Kitas sind wie üblich zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Eine Notbetreuung oder Sonderregelung ist nicht vorgesehen. Auch die Stadtbücherei im Neuen Rathaus lässt ihre Türen am 23. Dezember und in der genannten Woche verschlossen.

Während der Betriebsferien sind zwar keine Behördengänge möglich, zur Sterbefallbeurkundung sowie zur Terminvereinbarung für Beisetzungen richten die Friedhofsverwaltung und das Standesamt jedoch vom 27. Dezember bis zum 29. Dezember, jeweils von 8 bis 11 Uhr, einen eingeschränkten Bereitschaftsdienst ein. Eine telefonische Voranmeldung ist unter 02236 701-221, -220 oder hherrmannwesselingde und edahmenwesselingde erforderlich.

Der Kommunale Ordnungsdienst ist vom 24. bis zum 26. Dezember nicht im Dienst. In der Silvesternacht ist er von 19 bis 3 Uhr im Einsatz. Für Anliegen außerhalb der Dienstzeiten des KOD sowie für Anliegen im Zuständigkeitsbereich der Polizei kann die örtliche Polizeidienststelle unter 02236 89320 erreicht werden. 

Alle städtischen Sportstätten (Sporthallen und Sportplätze), das Schulschwimmbad und die Schulaulen bleiben in den Schulferien vom 21. Dezember bis einschließlich zum 07. Januar geschlossen. 

Das Gartenhallenbad öffnet seine Türen an Heiligabend zum Kerzenschwimmen (schwimmen bei Kerzenschein) bereits um 5.30 Uhr und schließt um 11.30 Uhr. Am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag sowie am 31. Dezember und 01. Januar bleibt es geschlossen. Vom 27. bis zum 29. Dezember öffnet es von 6.30 bis 21 Uhr, am 30. Dezember von 6.30 bis 19 Uhr. Ab dem 02. Januar öffnet das Gartenhallenbad wieder zu den gewohnten Zeiten.

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