Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

PM - 13.12.2023: Doppelhaushalt 2024/25 eingebracht – Kämmerin: „Den Kommunen fehlt die Luft zum Atmen“

Sie wolle das Pflaster in einem Rutsch abreißen, sagte Kämmerin Karolin Beloch in ihrer Rede zur Einbringung des Doppelhaushalts 2024/25 in der Ratssitzung am 12. Dezember, und setzte die bedrohlichen Zahlen ganz ohne Spannungsbogen direkt an den Beginn. Für das Jahr 2024 muss die Stadt Wesseling mit einem Defizit von 48,3 Mio. Euro planen, für das Jahr 2025 mit einem Defizit von 33,6 Mio. Euro. Der Doppelhaushalt verfügt in 2024 über ein Haushaltsvolumen von rd. 192,8 Mio. Euro und in 2025 von rd. 184,1 Mio. Euro. 

„Inflation, Energiepreise, Tarifabschlüsse, Bau- und Mietkosten – die beispiellose Anhäufung von Belastungen gefährdet den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung. Die Steuereinnahmen stagnieren und Bund und Land kürzen Zuweisungen. Auf der anderen Seite der Rechnung explodieren die Kosten für Sachaufwendungen und Personal. Zusätzlich konfrontieren Bund und Land die Städte und Gemeinden mit neuen Mammutaufgaben wie etwa dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, dem Rechtsanspruch auf Ganztag oder die Unterbringung und Integration von Geflüchteten, ohne die nötigen Mittel bereitzustellen. Die Tarife steigen und die zusätzlichen Aufgaben erfordern immer mehr Personal“, schilderte Beloch den Druck auf die kommunalen Haushalte und sendete deutliche Worte an Land und Bund, die sich „zulasten der Kommunen in diesen Fragen einen schlanken Fuß machen“: „Bund und Land müssen die Kommunen finanziell endlich so ausstatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden können. Die Kommunen sind die, die die Folgen zu spüren bekommen, wenn das nicht passiert. Steuern erhöhen. Freiwillige Leistungen streichen. Ich bin gesetzlich verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Wie auch immer.“

In einem Brandbrief appellierten im September die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister NRWs an das Land und den Ministerpräsidenten, ein Sofortprogramm zur Rettung der kommunalen Handlungsfähigkeit zu unterstützen. Beloch schloss sich in ihrer Rede dem Appell an. Ein solches Programm sei aber bisher nicht in Sicht. Auch die Erleichterungen bei der Kreisumlage seien kein Plus für die Stadt Wesseling. Wesseling zahle in 2024 rd. 35,4 Mio. Euro und in 2025 rd. 28,9 Mio. Euro an den Rhein-Erft-Kreis. Das seien für 2024 rd. 11 Mio. Euro mehr als vor der Erleichterung.

Zudem wurde seitens der Landesregierung die sogenannte Corona-Isolierung, die später auch auf die Mehrausgaben und Mindereinnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine angewendet werden konnte, abgeschafft. Ohne die Isolierung wäre das geplante Minus im städtischen Haushalt schon im Jahr 2022 bei 49,9 Mio. Euro gewesen; mit Isolierung „nur“ noch bei 13,6 Mio. Euro. „Natürlich war die Isolierung nur ein Rechenexempel“, so Beloch. Denn das Geld fehlte ja trotzdem. „Nichtsdestotrotz hat die Isolierung die Kommunen, die ohne sie ungebremst in die Haushaltssicherung geschlittert wären, gerade noch gerettet und die Bürgerinnen und Bürger vor allzu harten Steuererhöhungen bewahrt. Die Isolierung, den allerletzten Rettungsanker, hat die Landesregierung nun eingeholt und die Kommunen dem freien Fall überlassen.“

Die Kämmerin ist so gezwungen, für den neuen Haushalt einige Konsolidierungsmaßnahmen aufzunehmen und auch auszureizen. „Nur deshalb kann ich dem Rat heute einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf zur Beratung vorlegen“, berichtete sie und machte deutlich, dass die Verwaltung und der Stadtrat nun auch Fehler aus den vergangenen Jahrzehnten ausbaden müssen.

Konsolidierungsmaßnahmen 2024/2025

Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A von 250 v.H. auf 300 v.H. 

ca. 5.000 Euro Mehreinnahmen pro Jahr

Mit einem Hebesatz von 300 v.H. bewegt sich Wesseling im Kreisvergleich im unteren Mittelfeld.

Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B von 595 v.H. auf 800 v.H.

ca. 3 Mio. Euro Mehreinnahmen pro Jahr

Die nun vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B bedeutet für Wesselinger Bürgerinnen und Bürger grob etwa 1/3 Mehrkosten zur bereits jetzt zu zahlenden jährlichen Grundsteuer.

Im Kreisvergleich liegt Wesseling mit dem geplanten Hebesatz von 800 v.H. aktuell im oberen Bereich, gleichauf mit den Städten Kerpen und Brühl. Die meisten kreisangehörigen Städte haben ihre Haushalte für 2024 jedoch noch nicht aufgestellt. Auch sie werden die Hebesätze angesichts der angespannten Haushaltslage sicherlich erhöhen müssen.

Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer von 460 v.H. auf 470 v.H.

ca. 1,4 Mio. Euro Mehreinnahmen pro Jahr

Aus zwei Gründen ist die Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer nicht so deutlich vorgesehen wie bei der Grundsteuer B. Zum einen zahlen auch die Unternehmen Grundsteuer B. Deshalb hatten sich Stadt und Rat im vergangenen Doppelhaushalt noch gegen die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes entschieden. Zum anderen empfiehlt Beloch, mit dem Hebesatz bei der Gewerbesteuer unter dem Hebesatz der Stadt Köln zu bleiben. Denn Unternehmen, die sich sowohl auf Kölner als auch auf Wesselinger Stadtgebiet befinden, können ihre Gewerbesteuerzahlungen in unterschiedlicher Gewichtung auf die beiden Städte verteilen. Beloch möchte auf keinen Fall riskieren, dass mehr Gewerbesteuern nach Köln wandern, weil der Hebesatz dort niedriger ist. In Köln liegt der Hebesatz bei 475 v.H.

Sondervermögen

Der Haushaltsentwurf sieht eine Kürzung der Betriebskostenzuschüsse an die Sondervermögen vor. Die Sondervermögen sind besondere städtische Eigenbetriebe, deren Einrichtung vor vielen Jahren als Schutz vor Streichungen im Haushaltssicherungskonzept oder Nothaushalt ersonnen wurde, sollte die Stadt wieder in finanzielle Not geraten. Die Sondervermögen müssen in den beiden Jahren von ihren Rücklagen zehren.

Investitionen und Großprojekte

Dem Sanierungsstau wurde in den vergangenen Jahrzehnten zu lange nicht entgegengetreten, kritisiert Beloch. Kitas, Grundschulen, weiterführende Schulen, Verwaltungsgebäude – der Zustand der Bausubstanz bei nahezu allen städtischen Gebäuden sei katastrophal. Dementsprechend groß sei das Investitionsvolumen, dass die Stadt nun zu stemmen habe. 

Das Investitionsprogramm im Haushalt 2024/25 enthält Haushaltsansätze in Höhe von rd. 10,7 Mio. Euro für 2024 und rd. 14,6 Mio. Euro für 2025 inklusive berücksichtigter Planungskosten.

Wesentliche Investitionen und Instandhaltungen in den Jahren 2024/2025:

Die bedeutsamsten Investitionsmaßnahmen sind neben dem Neubau der Feuerwache Wesseling der vollständige Abriss und Neubau des Wesselinger Schulzentrums sowie die An- und Umbaumaßnahmen an den Grundschulen. 

Neubau Käthe-Kollwitz-Gymnasium:

Diese Maßnahme trägt ein Investitionsvolumen von 50 Mio. Euro Um hier 2024 in die Ausschreibung und Vergabe an einen Totalunternehmer gehen zu können, wurden im Jahr 2024 Verpflichtungsermächtigungen in voller Höhe gebildet.

Neubau Gesamtschule:

Diese Maßnahme trägt ein Investitionsvolumen von 130 Mio. Euro. Um hier 2025 in die Ausschreibung und Vergabe an einen Totalunternehmer gehen zu können, wurden im Jahr 2025 Verpflichtungsermächtigungen in voller Höhe gebildet. Mit der Auszahlung wird im Jahr 2031 gerechnet.

Um- und Neubau Albert-Schweitzer-Schule:

Für diese Maßnahme wurden im Jahr 2024 rd. 1 Mio. Euro und in 2025 rd. 1,25 Mio. Euro für Planungsleistungen veranschlagt. Baukosten sind als Verpflichtungsermächtigung in 2025 mit 8,75 Mio. Euro veranschlagt.

Neubau Feuerwache:

Die gesamte Maßnahme trägt ein Investitionsvolumen in Höhe von 30 Mio. Euro. Hierfür wurden für die Jahre 2022 und 2023 bereits Planungskosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro veranschlagt. Im Jahr 2024 und 2025 werden weitere Kosten für Planungsleistungen entstehen. Hierfür sind zusätzlich 1 Mio. Euro für 2024 und 5 Mio. Euro für 2025 eingeplant. Für die Baukosten in Höhe von 30 Mio. Euro wurden Verpflichtungsermächtigungen in 2025 gebildet. Die Fertigstellung ist nach derzeitigem Stand für 2027 geplant.

Nach der Einbringung des Haushalts durch die Kämmerin beginnen im neuen Jahr nun die Beratungen in den Fachausschüssen. Wenn diese ohne Vertagungen ablaufen, wird der Rat den Haushalt am 23. April 2024 beschließen. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung. Das heißt, die Stadt darf ausschließlich Geld für pflichtige Leistungen ausgeben, nicht für freiwillige. 

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, den Haushaltsentwurf im Rathaus einzusehen. Voraussetzung dafür ist ein Termin, der unter 02236 701-563 oder dvinciguerrawesselingde vereinbart werden kann. Auch auf www.wesseling.de ist der Haushaltsentwurf einsehbar und direkt auf der Startseite verlinkt.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)