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Stadt Wesseling

PM - 10.02.2023: Schöffenwahl 2023: Bewerberinnen und Bewerber aus Wesseling gesucht

Die Stadt Wesseling sucht für die Amtsperiode vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 Bewerberinnen und Bewerber für das Erwachsenen- und Jugendschöffenamt für das Amtsgericht Brühl und das Landgericht Köln. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie haben somit auf alle Entscheidungen und das Urteil Einfluss. 

Bewerberinnen und Bewerber müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein. Für das Jugendschöffenamt müssen sie zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das Mindestalter bei Beginn der Amtsperiode (01. Januar 2024) beträgt 25, das Höchstalter 70 Jahre. Der Wohnsitz muss zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Wesseling liegen. 

Für die Bewerbung werden unbedingt folgende Angaben benötigt: Familienname (ggf. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, vollständige Adresse.

Bewerbungen können bis zum 15. März an die Stadt Wesseling gerichtet werden. 

Für das Jugendschöffenamt an Stadt Wesseling – Der Bürgermeister, Jugendamt, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling oder unter jugendamtwesselingde und 02236 701-107. 

Für das Erwachsenenschöffenamt an Stadt Wesseling – Der Bürgermeister, Rechtsamt, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling oder an Herrn Glaser unter sglaserwesselingde und 02236 701-278. 

Weitere Informationen sowie Bewerbungsvordrucke sind unter  www.schoeffenwahl2023.de (Öffnet in einem neuen Tab) erhältlich.

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