Für die Bürgermeisterwahl am 30. Oktober 2022 sowie für eine mögliche Stichwahl am 13. November 2022 sucht die Stadt Wesseling Wahlhelfer*innen als Mitglieder der Wahlvorstände.
Interessierte müssen am Wahltag wahlberechtigt sein, das heißt mindestens 16 Jahre alt sein, Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Wesseling wohnen.
Für die Tätigkeit am Wahltag wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro gezahlt.
Herr Meschede, Leiter des Wahlbüros, erteilt gern weitere Auskünfte und nimmt Anmeldungen entgegen. Er ist zu erreichen unter 02236 701-130 und kmeschedewesselingde.