Wer kann einen Wesselinger Familienpass bekommen? Für minderjährige Kinder von Familien und Alleinerziehenden kann ein Familienpass ausgestellt werden, wenn die Familie in Wesseling wohnt und mindestens zwei Kinder im Haushalt minderjährig sind.
Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden: Gebührenfreie Ausstellung von Geburtsurkunden und Kinderausweisen in Wesseling; Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Jugendmusikschule Metronom in Wesseling um 2,50 Euro pro Monat; Ermäßigung der Teilnehmergebühren der Volkshochschule, Zweckverband Rhein-Erft, um 10 Euro pro Kurs.
Bereits bestehende Vergünstigungen und Ermäßigungen der Stadt Wesseling, wie zum Beispiel Eintrittsermäßigung im Gartenhallenbad, Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung für die Nutzung der Stadtbücherei, Ermäßigungen der Teilnehmerbeiträge der Sommeraktion des Bereichs Jugendhilfe, Befreiung bzw. Ermäßigung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in den städtischen offenen Ganztagsschulen bleiben hiervon unberührt.
Wo bekomme ich den Pass und wie lange gilt er? Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erhalten den Familienpass unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei Cornelia Hörner im Alten Rathaus, 2. OG, Zimmer 948, Tel. 02236 701-436. Der Familienpass ist bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.