Jede Frau und jeder Mann kann sich bewerben, um auf die Vorschlagsliste zu gelangen.
Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen.
- Bewerber müssen Deutsche im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz sein.
- Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
- Sie müssen bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2009) mindestens 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt sein.
- Sie müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste (voraussichtlich 28.05.2008) länger als ein Jahr in Wesseling wohnen.
Für die Bewerbungen werden unbedingt folgende Angaben benötigt:
- Familienname - ggf. Geburtsname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Beruf
- vollständige Adresse
Welche Aufgaben haben Schöffen?
Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter. Sie werden während der Hauptverhandlung zu treffenden Entscheidungen beteiligt, z. B. an Urteilen und Beschlüssen. Sie dürfen den Angeklagten, Sachverständigen oder Zeugen Fragen stellen.
Wer Interesse an einem derartigen Ehrenamt hat, kann sich bis zum 18. April bewerben: Stadt Wesseling, Der Bürgermeister, Jugendhilfe, Kölner Straße 44, Rheinforum, 50389 Wesseling oder an bherrmannwesselingde oder telefonisch unter 02236 / 701 311.