Aufgrund einer Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen verlieren vor dem 01.01.2001 erteilte Parkausweise für Schwerbehinderte zum 31.12.2010 ihre Gültigkeit. Auf Antrag werden für den betroffenen Personenkreis neue Schwerbehindertenparkausweise im Bürgeramt ausgestellt.
Hierzu sind mitzubringen: der Schwerbehindertenausweis, der vor dem 01.01.2001 erteilte Schwerbehindertenparkausweis, die hierzu erteilte Ausnahmegenehmigung und ein Lichtbild.