Für die Bundestags- und Landratswahl am 22. September sowie für die mögliche Stichwahl zur Landratswahl am 6. Oktober sucht die Stadt Wesseling Wahlhelfer/innen als Mitglieder der Wahlvorstände.
Interessenten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sie sollten in Wesseling wohnen.
Für die Tätigkeit am Wahltag wird ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 30 EUR gezahlt.
Unter der Telefon-Nr. 02236/701-229 erteilt Karl-Heinz Meschede vom Bereich Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen gerne weitere Auskünfte und nimmt Anmeldungen entgegen.