Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

28.12.2015: Kein Feuerwerk nahe Flüchtlingsunterkünften

Stadt appelliert

Nahezu weltweit besteht die Tradition, Silvester mit dem Abbrennen von Feuerwerken und Knallkörpern zu feiern. Neben dem gesetzlichen Verbot gebietet aber alleine die Rücksicht auf alte Menschen, Kranke und Kinder, dass solche Feuerwerkskörper nicht in der Nachbarschaft von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Kindergärten abgebrannt werden. Auch Kirchen genießen diesen besonderen Schutz.

Er soll aber auch für die Wohnungen und Übergangseinrichtungen von Flüchtlingen gelten, die auf Grund ihrer traumatischen Lebens- und Fluchtumstände durch solche explodierende Böller und heulende Raketen in erheblichem Maße belastet sein können.

Daneben weist die Stadt darauf hin, dass Silvesterfeuerwerkskörper nur zum Jahreswechsel vom 31.12.2015 bis 01.01.2016 gezündet werden dürfen. Zu beachten ist auch, dass lediglich mit den offiziellen Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen und dass das Abbrennen nicht gekennzeichneter oder gar selbstgefertigter Feuerwerkskörper nicht nur verboten ist, sondern auch alljährlich zu erheblichen Verletzungen selbst bei nicht unmittelbar Beteiligten führt.

"Beachten Sie unbedingt die Altersfreigaben, lesen und halten Sie sich an Gebrauchsanweisungen, damit Sie unbeschwert eine freudige Silvesternacht mit Freunden, Verwandten und Nachbarn verbringen können", so der Appell der Stadt.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)