Am Mittwoch, 8. Februar, findet um 17 Uhr im Foyer des Rathauses der Stadt Wesseling, Alfons-Müller-Platz, eine Versteigerung von Fundfahrrädern und anderen Fundgegenständen statt, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Versteigert werden die Fundgegenstände gegen Abgabe des Höchstgebotes und gegen Barzahlung.
Eigentümer oder Empfangsberechtigte der Gegenstände, die bis zum 7. August 2016 bei der Stadt Wesseling (Fundbüro) abgegeben worden sind und zur Versteigerung anstehen, werden gebeten, ihre Rechte bis spätestens 7. Februar im Rathaus der Stadt Wesseling, Bereich Sicherheit und Ordnung, Erdgeschoss, Zimmer 15, geltend zu machen.