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Stadt Wesseling

13.03.2017: Bürgerinfoveranstaltung: Seveso-III-Richtlinie

Am Donnerstag, 16. März, 18 Uhr, findet im Ratssaal (1. OG) des Neuen Rathauses eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie statt. Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Anlass und Ziele des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Seveso-III-Richtlinie

Die Stadtentwicklung Wesselings ist seit Ende des 19. Jahrhunderts eng mit der Entwicklung der chemischen und petrochemischen Industrie verbunden. Über die Jahrzehnte hinweg ist eine Gemengelage entstanden, die durch ein dichtes Nebeneinander von Industrieanlagen, Wohngebieten und innerstädtischen Bereichen gekennzeichnet ist. Auf Grund der ansässigen Unternehmen kommt dem Chemiestandort Wesseling eine bedeutende Rolle zu. Die Unternehmen bieten zahlreiche hochqualifizierte Arbeitsplätze für die Bewohner Wesselings und der Region; die Nähe zwischen Arbeitsplatz und Wohnort bietet für viele Einwohner Vorteile und spricht für den Wohnstandort Wesseling.

Das dichte Nebeneinander von Industrieanlagen, Wohngebieten und innerstädtischen Bereichen ist jedoch auch mit Nachteilen und Restriktionen verbunden. Die städtebauliche Entwicklung wird durch die Nähe der Industrieanlagen zum einen räumlich eng begrenzt; zum anderen sind bei Planungen und baulichen Entwicklungen im Umfeld der Industriestandorte vielfältige planungs- und immissionsschutzrechtliche Anforderungen sowie europarechtliche Vorschriften wie die „Seveso-III-Richtlinie“ zu berücksichtigen.

Die Unternehmen der Chemie- und Raffinerieindustrie verarbeiten in ihren Betriebsbereichen in Wesseling verschiedene Stoffe, die unter die sogenannte "Seveso-III-Richtlinie" des Europäischen Parlaments und des Rates fallen. Nach Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten langfristig dem Erfordernis Rechnung zu tragen, dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betriebsbereichen einerseits und schutzbedürftigen Gebieten, wie z. B. Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Freizeitgebieten andererseits, ein angemessener Abstand gewahrt bleibt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Anforderungen des Art. 13 Seveso-III-Richtlinie in ihren Flächenpolitiken auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu berücksichtigen.

Die Bauleitplanung ist das zentrale Planungsinstrument auf kommunaler Ebene. Die Stadt Wesseling als Trägerin der Planungshoheit hat sowohl bei der aktuell begonnenen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet als auch bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen für einzelne Plangebiete dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie sachgerecht berücksichtigt und umgesetzt werden.

Um die erforderlichen fachtechnischen Grundlagen zu erhalten, hat die Stadt Wesseling die TÜV Nord Systems GmbH (TÜV Nord) mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Gutachtens für das Stadtgebiet Wesseling unter dem Gesichtspunkt der Seveso-III-Richtlinie beauftragt. Ziel des Gutachtens war die vorausschauende Untersuchung möglicher Konfliktlagen sowie die fachtechnische Ermittlung angemessener Abstände zu den Betriebsbereichen, die geeignet sind, die von der EU angestrebte langfristige Umsetzung des Art. 13 Seveso-III-Richtlinie innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten.

Auf Grund der historisch gewachsenen Gemengelage zwischen Stadt und Großindustrie betreffen die ermittelten angemessenen Abstände weite Teile des Stadtgebietes (ca. 70 %). Innerhalb der angemessenen Abstände befinden sich Bestandsnutzungen, die als schutzbedürftige Gebiete und Nutzungen im Sinne der Seveso-III-Richtlinie zu bewerten sind.

In Anbetracht dieser Rahmenbedingungen ist eine tragfähige Stadtentwicklungskonzeption notwendig, um sowohl den langfristigen Anforderungen des Art. 13 Seveso-III-Richtlinie als auch dem Erfordernis zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Entwicklung der Stadt Wesseling als Mittelzentrum und attraktiver Wohnstandort in der Wachstumsregion Köln-Bonn Rechnung zu tragen.

Die Stadt Wesseling hat, aufbauend auf den Ergebnissen des TÜV-Gutachtens und ihren übergeordneten Entwicklungszielen, eine gesamtstädtische Konzeption zum Umgang mit der Seveso-III-Thematik in der Stadtentwicklung erarbeitet.

Der vorliegende Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie soll ausgewogene Handlungsspielräume für die künftige Stadtentwicklung innerhalb der angemessenen Abstände aufzeigen.

Das städtebauliche Entwicklungskonzept soll als Leitbild und Abwägungsgrundlage für die künftige Bauleitplanung und Vorhabengenehmigung innerhalb der angemessenen Abstände dienen. Durch den Beschuss als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird es einen wesentlichen Beitrag zur planerischen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und der Erarbeitung von Bebauungsplänen leisten.

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