Für die Durchführung der Briefwahl zur Bundestagswahl ist das Wahlbüro im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 25, diese Woche noch zu den allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet, am Freitag sogar zusätzlich bis 18 Uhr.
Für Personen, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, ist das Wahlbüro am Samstag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Hier kann dann ein Wahlschein ausgestellt werden, mit dem die betroffene Person per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen kann. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine plötzliche Erkrankung handelt, die es dem Betroffenen unmöglich macht, den Wahlraum aufzusuchen. Auch muss die beantragende Person eine Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins vorlegen.
Für Fragen steht das Wahlbüro unter der Telefonnummer 02236/701-373 in dieser Zeit zur Verfügung.