Die Abfuhr der Weihnachtsbäume erfolgt im Januar zu den folgenden Terminen: in den Abfuhrbezirken 1 und 4 am 5. und 23. Januar, in den Abfuhrbezirken 2 und 3 am 6. und 25. Januar. Die Abholung erfolgt straßenweise und muss nicht extra schriftlich angefordert werden.
Die Bäume müssen am Abfuhrtag bis 7:00 Uhr auf dem Gehweg oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn so bereit gestellt werden, dass Dritte nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder gefährdet werden können.
Alle Schmuckreste sind zu entfernen, denn die Bäume werden kompostiert.
Fragen beantwortet gerne die Abfallberaterin, Entsorgungsbetriebe Wesseling: Info-Telefon: 02236 9442-41.