Für die Kommunalwahlen am 13. September sowie für eine mögliche Stichwahl zur Landrats- bzw. Bürgermeisterwahl am 27. September sucht die Stadt Wesseling Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände.
Interessierte müssen am Wahltag wahlberechtigt, das heißt mindestens 16 Jahre alt sein, Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Wesseling wohnen.
Für die Tätigkeit am Wahltag wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro gezahlt.
Karl-Heinz Meschede, Leiter des Wahlbüros, erteilt gern weitere Auskünfte und nimmt Anmeldungen entgegen.