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Stadt Wesseling

19.10.2020: Rhein-Erft-Kreis ist Corona-Hotspot

Maßnahmen gelten ab dem 20. Oktober

Im Laufe des 18. Oktober hat die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Erft-Kreis den Wert von 50 überschritten. Wesseling liegt aktuell bei 68,8. Da das kreisweite Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen zurückzuführen ist, stellt der Rhein-Erft-Kreis nun in einer Allgemeinverfügung das Erreichen der Gefährdungsstufe 2 gemäß der Coronaschutzverordnung fest.

Damit gelten die Regeln aus den Gefährdungsstufen 1 (ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35) und 2 (ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50).

  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 100 Personen sind unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer*innen bei Sportveranstaltungen.
  • Die dem Kreis angehörigen Städte können festlegen, in welchen regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie zum Beispiel Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist, eine Maskenpflicht gelten soll. Der Krisenstab der Stadt Wesseling hat entschieden, solche Bereiche nicht zu definieren, empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern aber dringend, auch in stark frequentierten Außenbereichen Maske zu tragen.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Die verschärften Schutzmaßnahmen greifen ab dem 20. Oktober, 0.00 Uhr. Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.

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