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Stadt Wesseling

28.05.2021: Corona: Ohne „Bundesnotbremse“ und mit neuer Verordnung – Welche Regeln gelten für den Sport?

Die Aufhebung der „Bundenotbremse“ im Rhein-Erft-Kreis ab dem 27. Mai und die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die ab dem 28. Mai gilt, haben die Regelungen für den Sport innerhalb kürzester Zeit ordentlich durcheinandergewirbelt. Solange sich die 7-Tages-Inzidenz im Kreis stabil unterhalb der entscheidenden Marke von 100 hält, gelten in Wesseling folgende Vorgaben des Bundes, des Landes und des Krisenstabs der Stadt.

Im Freien innerhalb und außerhalb von Sportanlagen ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren Kontaktsport und für Erwachsene kontaktfreier Sport, also zum Beispiel klassische Fitnessangebote, mit jeweils bis zu 25 Personen erlaubt. Bei Sportlerinnen und Sportlern unter 18 Jahren dürfen bis zu zwei Aufsichtspersonen hinzukommen.

Um mehr Sportvereine an den Lockerungen partizipieren zu lassen, hat der Krisenstab der Stadt Wesseling entschieden, auch für Erwachsene den Gruppen und Teams, die Kontaktsport (zum Beispiel Fußball und Football) betreiben, das Outdoor-Training mit bis zu 25 Personen zu ermöglichen, sofern sie das Training mit kontaktfreien Trainingsformen (Technik, Taktik, Fitness) gestalten.

Die städtischen Außensportanlagen sind ab sofort wieder für den Trainingsbetrieb geöffnet. Individualsport und damit auch das Angebot „Sport für Jedermann“ im Ulrike-Meyfarth-Stadion ist unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) wieder möglich. Die Duschen und Umkleiden an den Sportstätten bleiben geschlossen.

Der Bolzplatz am Entenfang ist aufgrund von Reparaturarbeiten noch bis Mitte Juni geschlossen. Die Multifunktionsanlage in Urfeld am Kreuz-Knippchen wird ab dem 31. Mai wieder geöffnet. Maximal dürfen sich 25 Personen auf dem Platz aufhalten.

Im Schulschwimmbad am Mühlenweg kann ab sofort wieder Schulschwimmen stattfinden. Dies hat schon der Einstieg der Schulen in den Wechselunterricht am 27. Mai mit sich gebracht. Nicht alle Grundschulen nehmen das Angebot an. Ab Ende Mai/ Anfang Juni werden die Vereine und Schwimmschulen wieder mit den Kleinkinderschwimmkursen und der Anfängerschwimmausbildung für Gruppen von höchstens zehn Kindern beginnen.

Auch für den Reha-Sport ist die Nutzung des Schulschwimmbades und der Sportstätten unter besonderen Auflagen wieder möglich.

 

Frau Monika Commer
Amtsleitung

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