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Stadt Wesseling

PM - 09.12.2022: Zweite Phase für den Führerscheinumtausch endet am 19. Januar

Auf Beschluss des Bundesrates aus dem Jahr 2019 sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Die Umtauschfristen wurden vom Gesetzgeber gestaffelt, um den Verwaltungsaufwand, den der Umtausch von insgesamt etwa 15 Mio. Papier- und 28 Mio. Kartenführerscheinen auslöst, beherrschbar zu halten.

Der Umtausch kann im Bürgeramt der Stadt Wesseling oder in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Bergheim erfolgen. Mitzubringen sind der alte Führerschein, der Personalausweis/Pass, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie ggf. eine Bescheinigung über land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit (für Klasse T). In den ersten Jahren des Umstellungsprozesses werden zunächst die Papierführerscheine umgetauscht.

Der Umtausch ist verpflichtend. Wer weiter mit einem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Die Gebühren des Umtauschs auf den aktuellen EU-Kartenführerschein betragen 40,39 Euro.

Der nachfolgenden Tabelle sind die Umtauschfristen für Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, zu entnehmen.

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin 
oder des -inhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1953 – 1958 19. Januar 2022 (Frist verstrichen. Bitte schnell melden.)
1959 – 1964 19. Januar 2023
1965 – 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
vor 1953 19. Januar 2033

Karten-Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, sind erst ab Januar 2026 zum Umtausch vorgesehen.

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