Erreichbarkeit des KOD
Montag bis Freitag
8.00 - 23.45 Uhr (ganzjährig)
Samstag und Sonntag
Wintermonate (Oktober bis März)
15.45 - 23.45 Uhr
Sommermonate (April bis September)
Samstags 15.45 – 23.45 Uhr
Sonntags 14.00 – 22.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
02236/701-111
Für Anliegen außerhalb der Dienstzeiten des KOD sowie Anliegen im Zuständigkeitsbereich der Polizei, wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle unter 02236/89320.
In Notfällen wählen Sie die Notrufnummern 110 für die Polizei sowie 112 für Feuerwehr und Rettungsdienste.
So erkennen Sie den KOD
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD sind im Stadtgebiet durch ihre Dienstkleidung mit Stadtwappen und der Aufschrift "Ordnungsamt" eindeutig erkennbar.
Die Dienstfahrzeuge sind mit einer einheitlichen blau-gelben Farbgebung mit der Aufschrift „Ordnungsamt Stadt Wesseling“ im Stadtgebiet unterwegs.
Die Aufgaben des KOD
Die Aufgabe des KOD ist an erster Stelle die Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft unterstützen sich hier der KOD und die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis gegenseitig.
Hierbei liegt der Schwerpunkt des KOD bei Ordnungswidrigkeiten, der Schwerpunkt der Polizei in der Regel bei der Verfolgung von Straftaten.
Die Rechtsgrundlagen für den KOD ergeben sich aus dem Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (§ 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 OBG NRW).
Unter "öffentlicher Sicherheit und Ordnung" fallen alle öffentlich-rechtlichen Regelungen, die für ein friedliches Miteinander in der Öffentlichkeit sorgen.
Die Maßnahmen des KOD richten sich gegen die Personen, die eine Vorschrift verletzen und dadurch eine Ordnungswidrigkeit begehen, beispielsweise:
- nicht sachgemäße Abfallentsorgung
- nicht genehmigte Sondernutzungen öffentlicher Flächen
- Missachtung des Leinenzwangs oder der Maulkorbpflicht bei Hunden nach dem Landeshundegesetz NRW
- Liegenlassen von Hundekot
- Urinieren in der Öffentlichkeit
- Alkoholkonsum auf Spielplatzflächen oder ähnlichen Anlagen
- Farbschmierereien, Graffiti und Wildplakatierung auf öffentlichen Flächen
- Rauch-/ Geruchsbelästigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz
- Lärmbelästigungen und Ruhestörungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Außerdem übernimmt der KOD Kontrollaufgaben in den Bereichen
- Maßnahmen nach dem Jugendschutzgesetz
- Kontrollen von Gaststätten und Gewerbebetrieben
- Kontrollen nach dem Glücksspielstaatsvertrag
- Abschleppen verbotswidrig/behindernd abgestellter Fahrzeuge
- Begleitung von Großveranstaltungen wie Karnevalsumzüge
- Begleitung von Demonstrationen
Befugnisse des KOD
Der KOD als Ordnungsbehörde hat zahlreiche gesetzliche Befugnisse, die an die Befugnisse der Polizeibehörde angelehnt sind.
Diese ergeben sich insbesondere aus dem Ordnungsbehördengesetz (§ 24 OBG NRW) in Verbindung mit dem Polizeigesetz (PolG NRW).
Zur Ausübung seiner Aufgaben ist der KOD unter anderem befugt:
- Personalien festzustellen und Daten zu erheben
- Durchsuchungen von Personen und Sachen vorzunehmen
- Gegenstände sicherzustellen
- Personen festzuhalten
- Platzverweise auszusprechen und durchzusetzen
- Berechtigungsscheine zu prüfen
Kontakt
Kontakt
Ort
Frau Plath
Ordnungsaußendienste (Abteilungsleitung)
Raum 22 - Erdgeschoss
Stadt Wesseling - Der Bürgermeister
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Barrierefreier Zugang
WC
Stadtbahnlinie 16
Buslinien 930 und 721
Zeiten
Montag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr - 12:30 Uhr