Beschreibung
Im Jahresabschluss ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Gem. § 96 der Gemeindeordnung (GO NRW) ist der vom Rat festgestellte Jahresabschluss öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Im Amtsblatt werden der Feststellungs- und Entlastungsbeschluss des Rates sowie die Bekanntmachungsverfügung veröffentlicht. Sämtliche Teile des Jahresabschlusses sind bei o. g. Sachbearbeiter jederzeit einsehbar und werden am Tage des Erscheinens des Amtsblattes einschließlich der Bekanntmachungsverfügung im Internet veröffentlicht. Die Fundstelle im Internet wird im Amtsblatt angegeben.
Sowohl der Entwurf als auch die vom Rat beschlossene und von der Aufsichtsbehörde angezeigte Haushaltssatzung sind mit ihren Anlagen (u.a. dem Haushaltsplan) zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Die Einwohner und Abgabepflichtigen können den Haushaltsplan jederzeit bei o. g. Sachbearbeitern oder online einsehen. Ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nur in den vierzehn Tagen nach Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung im Amtsblatt zu.
Der Haushalt des Jahres 2007 der Stadt Wesseling wurde erstmals nicht mehr kameralistisch, sondern doppisch, nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) aufgestellt.
Die grundlegenden Ziele des NKF liegen in der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Effektivität, der Transparenz und Bürgernähe.
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