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Stadt Wesseling

Fischereischein für Kinder und Jugendliche

Beschreibung

Die Erteilung eines Jugendfischereischeines ist vom 10. bis 15. Lebensjahr möglich. Eine Prüfung ist ab dem 14. Lebensjahr möglich, ab dem 16. Lebensjahr besteht Prüfungspflicht.

Der Jugendfischereischein kann nur für ein Jahr ausgestellt werden. Eine jährliche Verlängerung ist möglich.

Die Prüfung kann beim Rhein-Erft-Kreis, Untere Fischereibehörde, abgelegt werden.

Erläuterungen und Hinweise

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