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Stadt Wesseling

Führerschein ab 17

Beschreibung

Das Bürgeramt nimmt den Antrag auf begleitetes Fahren ab dem 17. Lebensjahr nur entgegen.

Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises.

Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.

Erläuterungen und Hinweise

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