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Stadt Wesseling

Geburten

Beschreibung

Die Geburt eines Kindes ist dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde; somit ist das Wesselinger Standesamt für alle Geburtsbeurkundungen in Wesseling zuständig.

Grundsätzlich wird die Geburt eines Kindes seitens der Geburtsklinik dem Standesamt angezeigt.

Ist Ihr Kind/Ihre Kinder nicht in einem Krankenhaus geboren, so ist die Geburt ist innerhalb einer Frist von einer Woche durch Sie selbst beim Standesamt anzuzeigen.

Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie mit den nachfolgenden Unterlagen dem Standesamt vorlegen müssen.

Erläuterungen und Hinweise

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