Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

Namensänderung

Beschreibung

Beim Standesamt sind unterschiedliche namensrechtliche Erklärungen möglich.

Eingebürgerte, Vertriebene, Spätaussiedler, u.a.

Für bestimmte Personengruppen besteht die Möglichkeit, die derzeit geführten Namen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) oder Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) an das deutsche Recht anzugleichen.

Nicht alle gewünschten Namensänderungen können beim Standesamt vorgenommen werden. In einigen Fällen besteht dann jedoch noch die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)