Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

Feuerwerk der Klasse II

Beschreibung

Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II zu besonderen Anlässen (Hochzeit, "runder" Geburtstag, etc.) - außer an Silvester und Neujahr - ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)