Gaststätte
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird.
Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.