Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

Ladenöffnungszeiten

Beschreibung

Nach den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) dürfen Verkaufsstellen montags bis freitags von 0 bis 24 Uhr, an Samstagen bis 22 Uhr, geöffnet sein.

Verkauf an Sonn- und Feiertagen (§ 5 LÖG NRW)

An Sonn- und Feiertagen dürfen u. a. geöffnet sein: Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus einer oder mehrerer der Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, und zwar für die Abgabe dieser Waren und eines begrenzten Randsortiments für die Dauer von fünf Stunden. Diese Regelung gilt nicht für die Abgabe von Waren am Ostermontag, Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag, d.h. an diesen Tagen müssen auch diese Verkaufsstellen geschlossen bleiben.

Ist eine Verkaufsstelle an Sonn- oder Feiertagen geöffnet, so hat der Inhaber oder die Inhaberin an der Verkaufsstelle gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen hinzuweisen.

Verkaufsoffene Sonntage 2018

6. Mai Maikirmes
1. Juli Stadtfest
2. Dezember Weihnachtsmarkt

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)