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Stadt Wesseling

Schwerbehinderte - persönlicher Parkplatz

Beschreibung

Die Anordnung eines Parkplatzes für bestimmte Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, vor der Wohnung, setzt eine besondere Prüfung voraus. Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes ist daher nicht allein aus dem Umstand zu begründen, dass jemand schwerbehindert ist. Unter anderem ist auch zu prüfen, ob ein Parksonderrecht überhaupt erforderlich ist. Das ist z.B. nicht der Fall, wenn kein Parkraummangel besteht oder in zumutbarer Entfernung eine Garage oder ein Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes vorhanden ist,

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