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Stadt Wesseling

Sondernutzung von Straßen - Anbringen von Plakaten

Beschreibung

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis. So auch die Befestigung von Plakaten (Plakatierung) im öffentlichen Verkehrsraum.

Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind.

Erläuterungen und Hinweise

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