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Stadt Wesseling

Übermäßige Straßenbenutzung

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsrechtlich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach § 29 StVO

Beschreibung

Insbesondere handelt es sich um folgende Veranstaltungen:

  • Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz
  • Brauchtumsumzüge
  • Laufveranstaltungen

Erläuterungen und Hinweise

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