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Stadt Wesseling

Veranstaltung

Beschreibung

Auf Antrag eines Veranstalters kann das Ordnungsamt Wochenmärkte sowie Spezial- und Jahrmärkte festsetzen. Der Antrag ist formlos, schriftlich zu stellen und muss Angaben über Ort, Art, Dauer und Zeitrahmen der Veranstaltung enthalten. Veranstalter können natürliche und juristische Personen sein.

Aufgrund der komplexen Rechtsmaterie (z.B. sicherheits- und verkehrliche Belange, Parkregelung, Brandschutz, etc.), die hier nicht vollständig dargestellt werden kann, empfiehlt es sich, in der Planungs- und Vorbereitungsphase mit dem Ordnungsamt persönlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.

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